Bitte beachten Sie: ab dem 01. Januar 2024 ist es für Arztpraxen verpflichtend auf das sogenannte E Rezept (elektronisches Rezept) umzustellen. Das heißt, alle notwendigen Informationen, welche mit dem Rezept verbunden sind, werden in der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Alternativ erfolgt die Übertragung auf eine entsprechende App.

 

Ein Papierausdruck ist weiterhin möglich, sollte aber mehr und mehr durch elektronische Übertragung ersetzt werden.

Die elektronische Freischaltung des Rezeptes kann bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen. Somit sind die Rezepte erst am Folgetag in der Apotheke zum Einlesen zur Verfügung.

Daher bitten wir Sie dringend die Rezepte mindestens einen Tag im Voraus zu bestellen, damit kein Engpass in der Medikation entsteht. 

Akut verordnete Medikamente, wie zum Beispiel Antibiotika, welche im Rahmen der Sprechstunde verordnet werden, sind natürlich sofort frei geschaltet.

 

Das Einlesen der Versichertenkarte im aktuellen Quartal ist unbedingt erforderlich!!!!!!!!!!!!!!

 

 

 Neuverordnungen bedürfen in aller Regel ein persönliches Gespräch und eine Aufklärung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

 

Bei Abholung durch Angehörige benötigen wir aus Datenschutzgründen eine schriftliche Zustimmung Ihrerseits.

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Vollmacht Abholung
Liebe Patientin!
Sollten Sie einmal verhindert sein und Ihr Rezept, Ihren Befund, Ihre Bescheinigung etc. nicht persönlich abholen können, können Sie diese gern durch eine Person Ihres Vertrauens abholen lassen. Aus Datenschutzgründen benötigen wir aber unbedingt diese Vollmacht.
Ihr Praxis Team
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